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Thema |
Ab Oktober |
Ab Mitte Oktober: Denken
Sie an die jährliche Grippe-Impfung! |
Dezember 2015 |
Volkskrankheit Divertikel Lassen
Sie sich von uns beraten! Divertikel
sind Veränderungen der Darmwand, die im Laufe des Lebens mit zunehmendem
Alter bei vielen Menschen anzutreffen sind. Meistens sind sie harmlos und
werden gar nicht bemerkt. Manchmal führen sie zu schmerzhaften Beschwerden,
die angemessen behandelt werden müssen. „Anhaltende
Unterbauchschmerzen, insbesondere wenn sie mit Blut im Stuhl oder
Stuhlveränderungen einhergehen, sind ein zwingender Grund, sich beim
Hausarzt vorzustellen“, erklärt die Sprecherin des Berufsverbandes der
Magen-Darm-Ärzte, Dr. Dagmar Mainz. Der Hausarzt kann am besten beurteilen,
ob eine genauere Untersuchung erforderlich ist. Er überweist zum
niedergelassenen Magen-Darm-Arzt (in unsrer Gemeinschaftspraxis Dr. Wiemer),
der die Diagnose stellt und den Patienten individuell über geeignete
Maßnahmen berät. Nur in schweren akuten Fällen führt der Weg direkt ins
Krankenhaus. „Die
Fachgesellschaft für Verdauungskrankheiten hat in Deutschland eine Tendenz
zur Übertherapie beobachtet“, sagt Dr. Mainz. „Antibiotikatherapie und
Operation sind nur in komplizierteren Fällen angezeigt. Leichtere Fälle
lassen sich oft gut mit einer Stuhlgangsregulierung und Ernährungsumstellung
behandeln. Der niedergelassene Magen-Darm-Arzt beurteilt, welche Therapie die
richtige ist. Abgesehen von den komplizierten akuten Fällen ist in der Regel
keine übereilte Entscheidung nötig.“ Der
Magen-Darm-Arzt ist Spezialist für technisch anspruchsvolle minimal invasive
Untersuchungen und Behandlungen mit endoskopischen Verfahren wie der Magen-
und der Darmspiegelung sowie mit speziellen Ultraschall-Methoden. Er verfügt
über große Erfahrungen im Umgang mit akuten und chronischen entzündlichen
Erkrankungen des Verdauungssystems, die sehr individuelle und ausgefeilte
Behandlungen erfordern. Wir
bieten Ihnen Diagnostik und Therapie aus einer Hand. Dr.
Nießner & Dr. Wiemer - das Team für Ihre Gesundheit |
2015 |
Mit Wehwehchen in die Notaufnahme und dort dann stundenlang
warten? Wer kennt die Telefonnummer 116 117, unter der bundesweit
jederzeit ein Hausarzt zu erreichen ist? |
Februar 2015 |
Ist die Impfung gegen
Masern auch für Erwachsene empfohlen? Die Impfung gegen Masern
ist generell für alle Erwachsene empfohlen, die nach 1970 geboren wurden und
noch gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden
oder deren Impfstatus unklar ist. Es sollte vorzugsweise MMR-Impfstoff
verwendet werden. Die STIKO betont diese
Empfehlung noch einmal extra für den Fall eines Masernausbruchs. Personen, die vor 1970
geboren wurden, haben mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern bereits
durchgemacht. Das belegen sero-epidemiologische Daten, nach denen in der
Vorimpfära 95-98% der Kinder bis zum 10. Lebensjahr eine Immunität gegen
Masern aufwies. Wenn vor 1970 geborene Erwachsene jedoch Kontakt zu
Masernerkrankten hatten und nicht genau wissen, ob sie durch vorherige
Erkrankung oder Impfung gegen eine Infektion geschützt sind, sollten auch sie
sich gegen Masern impfen lassen. Die STIKO empfiehlt zur postexpositionellen
Prophylaxe alle ungeimpften oder in der Kindheit nur einmal geimpften
Personen oder Personen mit unklarem Immunstatus mit Kontakt zu Masernkranken
einmalig vorzugweise mit MMR-Impfstoff zu impfen. Diese postexpositionelle
Impfung sollte möglichst innerhalb von 3 Tagen nach Kontakt zu Masernkranken
erfolgen. Weiterhin empfiehlt die
STIKO bei gegebener beruflicher Exposition allen nach 1970 Geborenen, die nicht
oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden oder deren
Impfstatus unklar ist, eine einmalige Impfung gegen Masern – vorzugsweise
sollte ein MMR-Kombinationsimpfstoff verwendet werden. Eine erhöhte
berufliche Exposition ist z.B. gegeben bei Personen, die im Gesundheitsdienst
oder in Gemeinschaftseinrichtungen beschäftigt sind. Damit werden nicht nur
die Beschäftigten selbst sondern auch Dritte geschützt, wie zum Beispiel
besonders gefährdete Patienten oder die in den Gemeinschaftseinrichtungen
Betreuten. Gemeinschaftseinrichtungen werden nach § 33 des Infektionsschutzgesetzes
(IfSG) als Einrichtungen definiert, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder
oder Jugendliche betreut werden, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten,
Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige
Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen. Die Empfehlung zur
routinemäßigen Masernimpfung im Erwachsenenalter wurde 2010 von der Ständigen
Impfkommission (STIKO) ausgesprochen, um Masernausbrüche in der Bevölkerung
zu verhindern und damit der Elimination der Masern im europäischen Raum ein
gutes Stück näher zu kommen. Die Empfehlung soll des Weiteren dazu beitragen
die Herdenimmunität zu stärken und so Personen zu schützen, die selbst nicht
aktiv geimpft werden können. Stand: 25.02.2015 (Quelle: http://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/MMR/FAQ04.html) Mit freundlicher
Genehmigung des RKI |
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