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Ab Oktober

Ab Mitte Oktober: Denken Sie an die jährliche Grippe-Impfung!

Dezember 2015

Volkskrankheit Divertikel

 

Lassen Sie sich von uns beraten!

 

Divertikel sind Veränderungen der Darmwand, die im Laufe des Lebens mit zunehmendem Alter bei vielen Menschen anzutreffen sind. Meistens sind sie harmlos und werden gar nicht bemerkt. Manchmal führen sie zu schmerzhaften Beschwerden, die angemessen behandelt werden müssen.

 

„Anhaltende Unterbauchschmerzen, insbesondere wenn sie mit Blut im Stuhl oder Stuhlveränderungen  einhergehen, sind ein zwingender Grund, sich beim Hausarzt vorzustellen“, erklärt die Sprecherin des Berufsverbandes der Magen-Darm-Ärzte, Dr. Dagmar Mainz. Der Hausarzt kann am besten beurteilen, ob eine genauere Untersuchung erforderlich ist. Er überweist zum niedergelassenen Magen-Darm-Arzt (in unsrer Gemeinschaftspraxis Dr. Wiemer), der die Diagnose stellt und den Patienten individuell über geeignete Maßnahmen berät. Nur in schweren akuten Fällen führt der Weg direkt ins Krankenhaus.

 

„Die Fachgesellschaft für Verdauungskrankheiten hat in Deutschland eine Tendenz zur Übertherapie beobachtet“, sagt Dr. Mainz. „Antibiotikatherapie und Operation sind nur in komplizierteren Fällen angezeigt. Leichtere Fälle lassen sich oft gut mit einer Stuhlgangsregulierung und Ernährungsumstellung behandeln. Der niedergelassene Magen-Darm-Arzt beurteilt, welche Therapie die richtige ist. Abgesehen von den komplizierten akuten Fällen ist in der Regel keine übereilte Entscheidung nötig.“

 

Der Magen-Darm-Arzt ist Spezialist für technisch anspruchsvolle minimal invasive Untersuchungen und Behandlungen mit endoskopischen Verfahren wie der Magen- und der Darmspiegelung sowie mit speziellen Ultraschall-Methoden. Er verfügt über große Erfahrungen im Umgang mit akuten und chronischen entzündlichen Erkrankungen des Verdauungssystems, die sehr individuelle und ausgefeilte Behandlungen erfordern.

 

Wir bieten Ihnen Diagnostik und Therapie aus einer Hand.

 

Dr. Nießner & Dr. Wiemer - das Team für Ihre Gesundheit

 

2015

Mit Wehwehchen in die Notaufnahme und dort dann stundenlang warten? Wer kennt die Telefonnummer 116 117, unter der bundesweit jederzeit ein Hausarzt zu erreichen ist?

 

Februar 2015

Ist die Impfung gegen Masern auch für Erwachsene empfohlen?

Die Impfung gegen Masern ist generell für alle Erwachsene empfohlen, die nach 1970 geboren wurden und noch gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist. Es sollte vorzugsweise MMR-Impfstoff verwendet werden.

Die STIKO betont diese Empfehlung noch einmal extra für den Fall eines Masernausbruchs.

Personen, die vor 1970 geboren wurden, haben mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern bereits durchgemacht. Das belegen sero-epidemiologische Daten, nach denen in der Vorimpfära 95-98% der Kinder bis zum 10. Lebensjahr eine Immunität gegen Masern aufwies. Wenn vor 1970 geborene Erwachsene jedoch Kontakt zu Masernerkrankten hatten und nicht genau wissen, ob sie durch vorherige Erkrankung oder Impfung gegen eine Infektion geschützt sind, sollten auch sie sich gegen Masern impfen lassen. Die STIKO empfiehlt zur postexpositio­nellen Prophylaxe alle ungeimpften oder in der Kindheit nur einmal geimpften Personen oder Personen mit unklarem Immunstatus mit Kontakt zu Masernkranken einmalig vorzugweise mit MMR-Impfstoff zu impfen. Diese postexpositionelle Impfung sollte möglichst innerhalb von 3 Tagen nach Kontakt zu Masernkranken erfolgen.

Weiterhin empfiehlt die STIKO bei gegebener beruflicher Exposition allen nach 1970 Geborenen, die nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist, eine einmalige Impfung gegen Masern – vorzugsweise sollte ein MMR-Kombinationsimpfstoff verwendet werden. Eine erhöhte berufliche Exposition ist z.B. gegeben bei Personen, die im Gesundheits­dienst oder in Gemeinschafts­einrichtungen beschäftigt sind. Damit werden nicht nur die Beschäftigten selbst sondern auch Dritte geschützt, wie zum Beispiel besonders gefährdete Patienten oder die in den Gemeinschafts­einrichtungen Betreuten. Gemeinschaftseinrichtungen werden nach § 33 des Infektionsschutz­gesetzes (IfSG) als Einrichtungen definiert, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen.

Die Empfehlung zur routinemäßigen Masernimpfung im Erwachsenenalter wurde 2010 von der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausgesprochen, um Masernausbrüche in der Bevölkerung zu verhindern und damit der Elimination der Masern im europäischen Raum ein gutes Stück näher zu kommen. Die Empfehlung soll des Weiteren dazu beitragen die Herdenimmunität zu stärken und so Personen zu schützen, die selbst nicht aktiv geimpft werden können.

Stand: 25.02.2015

(Quelle: http://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/MMR/FAQ04.html)

Mit freundlicher Genehmigung des RKI